Mit Blick auf die beachtlichen Staffelgrößen in einigen Ligen war es erforderlich, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen, um sich die Möglichkeit offen zu halten, im Idealfall in diesem Jahr noch einige Spiele auszutragen. Denn unverändert hat oberste Priorität, den Vorgaben der Spielordnung Rechnung zu tragen, das heißt, soweit rechtlich möglich und zumutbar vollständige Meisterschaftsrunden mit Hin- und Rückspielen zu absolvieren. In Staffeln mit entsprechenden Mannschaftszahlen kommen deshalb auch Spiele bereits im Januar in Betracht, sollten Lockerungen beschlossen werden, die dies rechtlich ermöglichen.
Die dahingehenden Überlegungen waren auch Gegenstand der Beratungen mit sämtlichen Bezirksvorsitzenden am 18.11.2020, in der die Bedeutung eines abgestimmten, zeitlich einheitlichen Vorgehens betont und verabredet wurde. Es hätte zudem auch keine ersichtlichen Vorteile für Vereine und Aktive gehabt, vorzeitig auf ungesicherter Grundlage vollendete Tatsachen zu schaffen. Nachdem derzeit unsicher ist, wann und unter welchen Voraussetzungen der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann, wird es nun erforderlich sein, sehr zeitnah Perspektiven für das restliche Spieljahr zu entwickeln.
"Die Aufgabe der Fußballverbände ist es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.„
Harald Müller, Vorsitzender wfv -Verbandsspielausschuss
"Die Aufgabe der Fußballverbände ist es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Im engen Austausch mit unseren ehrenamtlichen Bezirksspiel- und Staffelleitern haben wir in den vergangenen Wochen hier alle Möglichkeiten diskutiert und abgewogen. Aus diesem Grund war es notwendig und richtig, die Entscheidungen der Politik abzuwarten. Nun haben wir Klarheit und werden einen sinnvollen Weg finden, um die Spielzeit 2020/21 sportlich gerecht werten zu können", sagt Harald Müller, Vorsitzender des wfv-Verbands-Spielausschusses und der Oberliga-Spielkommission.
Soweit Meisterschaftsrunden nicht vollständig zu Ende geführt werden können, sieht die Spielordnung dazu bereits Regelungen vor. Sowohl die Quotienten-Regelung zur Ermittlung von Auf- und Absteigern als auch die Möglichkeit zur Annullierung von Meisterschaftsrunden sind in der Spielordnung angelegt.
In Betracht kommt darüber hinaus auch eine Verlängerung des Spieljahres bis zum 15.07.2021. Ausdrücklich kann auf die aktuelle Situation aber auch durch die Entwicklung anderer Spielmodi reagiert werden. Denkbar sind so zum Beispiel auch Auf- und Abstiegsrunden nach einer abgeschlossenen Vorrunde. Zur Entscheidung hierüber hat der außerordentliche Verbandstag am 20.06.2020 den Beirat ermächtigt. So ist einerseits die Einbindung der Bezirke gewährleistet, und andererseits wird ein einheitliches Vorgehen garantiert, was für einen reibungslosen Auf- und Abstieg erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Thumm Hauptgeschäftsführer
Württembergischer Fußballverband e.V.
Goethestraße 9 | 70174 Stuttgart